Dr. Philipp Knorr berät nationale und internationale, insbesondere mittelständische Unternehmen, in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, unterstützt die laufende Personalführung und vertritt auch in Einigungsstellenverfahren. Er hat zudem besondere Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes. Dr. Philipp Knorr unterstützt zudem regelmäßig Führungskräfte und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einschließlich der Erhebung von Kündigungsschutzklagen.
Er berät weiterhin insbesondere in den Bereichen des Wirtschaftsrechts, des Wirtschaftsstrafrechts und im Vertragsrecht und unterstützt bei der rechtssicheren Gründung, Gestaltung und Umsetzung Ihrer Ideen.